Berufsbild Versicherungsmakler

Versicherungsmakler fühlen sich folgendem Standesethos verpflichtet:

  1. Der unabhängige Versicherungsvermittler ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsinteressen seiner Kunden.
  2. Der unabhängige Versicherungsvermittler sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
  3. Der unabhängige Versicherungsvermittler vertreibt nicht Versicherungen, sondern sucht für komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung. Dazu kann er erforderlichenfalls auch individuelle Versicherungslösungen konzipieren und durchsetzen.
  4. Der unabhängige Versicherungsvermittler wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt – allein schon um sein persönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
  5. Der unabhängige Versicherungsvermittler ist zu einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an den Versicherer verpflichtet.
  6. Der unabhängige Versicherungsvermittler ist als Vollkaufmann tätig, das heißt, seine Firma ist im Handelsregister eingetragen.
  7. Der unabhängige Versicherungsvermittler ist durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 1 Million EUR gegen persönliche Haftungsrisiken abgesichert.