Versicherungsmakler fühlen sich folgendem Standesethos verpflichtet:
- Der unabhängige Versicherungsvermittler ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsinteressen seiner Kunden.
- Der unabhängige Versicherungsvermittler sucht auf den in Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis besten Anbieter aus.
- Der unabhängige Versicherungsvermittler vertreibt nicht Versicherungen, sondern sucht für komplexe Risikosituationen seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung. Dazu kann er erforderlichenfalls auch individuelle Versicherungslösungen konzipieren und durchsetzen.
- Der unabhängige Versicherungsvermittler wird nur auf Feldern tätig, auf denen er Kompetenz besitzt – allein schon um sein persönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
- Der unabhängige Versicherungsvermittler ist zu einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Übermittlung aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an den Versicherer verpflichtet.
- Der unabhängige Versicherungsvermittler ist als Vollkaufmann tätig, das heißt, seine Firma ist im Handelsregister eingetragen.
- Der unabhängige Versicherungsvermittler ist durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 1 Million EUR gegen persönliche Haftungsrisiken abgesichert.